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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für den ESEF-Manager

§ 1 Allgemeines / Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen zwischen der Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, im Folgenden auch „Anbieter“ genannt, und den Nutzern des ESEF-Managers auf der Internetseite https://esef-manager.eu (nachfolgend auch „Anwendung“ genannt). Als Nutzer gilt jeder, der sich auf der Internetseite registriert. Der Anbieter richtet sich mit der Anwendung ausschließlich an gewerbliche Nutzer sowie Unternehmen und ausdrücklich nicht an Verbraucher.

(2) Der Geltung anderer Allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen von Nutzern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang beim Bundesanzeiger Verlag ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Funktionen der Anwendung

(1) Es handelt sich um eine webbasierte Anwendung.

(2) Die Anwendung ermöglicht es den Nutzern, ihre Jahresfinanzberichte gem. Transparenzrichtlinie 2013/50/EU im von der ESMA amtlich vorgegebenen ESEF-Berichtsformat zu erstellen und bei dem nationalen „Officially Appointed Mechanism“ (OAM), sowie Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger, gemäß Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-‚ Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches, elektronisches Format für Jahresfinanzberichte, einzureichen.

In der Anwendung kann der ESEF-Bericht im XHTML-Format erstellt, mit XBRL Tags versehen und zunächst an das für Deutschland zuständige OAM übertragen werden, sobald die Schnittstelle technisch zur Verfügung steht.

a.) Umwandlung ins XHTML-Format

Zur Erstellung der Jahresfinanzberichte im ESEF-Berichtsformat können Daten einerseits manuell in der Anwendung erfasst werden. Anderseits können Daten aus diversen Dateiformaten zur weiteren Verarbeitung in die Anwendung importiert werden. Die Anwendung wandelt die Dateien dann in das für den ESEF notwenige XHTML-Format um. Dieses Berichtsformat wurde von der ESMA vorgegeben und entspricht dem EU-einheitlichen digitalen technischen Regulierungsstandard (RTS).

b.) Tagging

IFRS-Konzernabschlüsse müssen zusätzlich mit XBRL-Tags versehen werden. Für das Tagging der Berichte ist ein einheitliches, von der ESMA zu Verfügung gestellte Taggingschema, die sog. ESEF-Taxonomie, anzuwenden. Die Einbindung der XBRL-Tags in das XHTML-Dokument erfolgt mittels Inline XBRL. Die Anwendung ermöglicht das gesetzlich geforderte Tagging durch die Erstellung der Inline XBRL Datei im XHTML-Dokument. Es besteht keine maximale Beschränkung bezüglich der Anzahl der zu setzenden Tags. Der Kunde kann die Taxonomie auswählen. Die Taxonomien werden regelmäßig aktualisiert und auf dem neusten Stand gehalten.

c.) Übertragung an OAM

Die erzeugte XBRL-Datei und die dazugehörige XHTML-Datei kann mit der Anwendung an das für Deutschland zuständige OAM übertragen werden, sobald die Schnittstelle technisch zur Verfügung steht. Für weitere europäische OAMs ist eine manuelle Übertragung vorgesehen. Gemeinsames Ziel ist es basierend auf konkreten Kundenwünschen eine Verbreitung der weiteren europäischen OAM sicherzustellen.

(5) Die Anwendung steht den Nutzern grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Es ist jedoch nicht möglich, Computerprogramme sowie Datenverarbeitungs- oder Datenübertragungsanlagen gänzlich fehlerfrei bereitzustellen und sämtliche Fehlerquellen der Technik und des Mediums Internet auszuschließen. Die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetseite oder der übrigen verwendeten Technik kann daher nicht zugesagt werden. Für die Datenübertragung vom Nutzer in die Anwendung oder dem Bundesanzeiger, bzw. deutschen OAM, ist der Anbieter nicht verantwortlich.

(6) Der Anbieter kann den Zugang zur Anwendung beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Anwendung oder gespeicherter Daten dies erfordern. Der Anbieter wird die Nutzer auf der Internetseite rechtzeitig vorher über erforderliche Wartungsarbeiten und deren Dauer unterrichten, außer die vorherige Ankündigung ist im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar.

Ein Zugriff oder eine sonstige Beeinflussung des Programmablaufs durch natürliche Personen erfolgt nicht.

§ 3 Registrierung für einen Testzugang und kostenfreie Nutzung

(1) Die kostenfreie Nutzung der Anwendung im Rahmen eines Demo- bzw. Testzugangs ist nach Registrierung, anschließender Absprache mit dem Anbieter, sowie Freischaltung der Zugangsdaten für eine begrenzte Zeit möglich. Ein Anspruch auf die kostenfreie Nutzung im Rahmen eines Demo- bzw. Testzugangs besteht nicht. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass der E-Mail Empfang technisch möglich ist.

Die Möglichkeit der vollumfänglichen Nutzung der Anwendung besteht ausschließlich nach Vertragsabschluss mit dem Anbieter. Vertragskonditionen, sowie das Preismodell werden mit den Nutzern individuell vereinbart und gesondert festgehalten.

(2) Die vom Anbieter bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich die angegebenen Daten nachträglich, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben umgehend in der Anwendung zu korrigieren. Die Angabe falscher oder fiktiver Daten ist nicht zulässig. Wenn der Anbieter feststellt, dass ein Nutzer falsche oder fiktive Daten angegeben hat oder geänderte Daten nicht umgehend aktualisiert hat, kann der Anbieter den Nutzerzugang vorübergehend sperren und soweit der Nutzer die Beanstandung trotz Aufforderung per E-Mail nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, insgesamt löschen.

(3) Jeder Nutzer darf nur einen Zugang haben; eine Übertragung ist nicht erlaubt.

(4) Nach erfolgreicher Registrierung wird der Nutzer freigeschaltet und hat damit die Möglichkeit Mandanten anzulegen, sowie Übertragungszeiträume (Perioden) einzurichten und die Funktionalitäten der Anwendung zu testen.

(5) Die in der Testversion erzeugten Dateien sind ausschließlich für Testzwecke zu verwenden und dürfen nicht zur Einreichung beim Bundesanzeiger, Unternehmensregister bzw. nationalem OAM verwendet werden.

(6) Jeder Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang missbraucht wurde. Jeder Nutzer haftet für die Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, und stellt den Anbieter von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, es sei denn der Nutzer hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

§ 4 Pflichten des Nutzers zur Vermeidung von Datenverlusten

(1) Die Daten werden vom Anbieter nicht automatisch zwischengespeichert. Für die rechtzeitige Speicherung ist der Nutzer selber verantwortlich. Eine Speicherung der Daten in der Anwendung erfolgt stets nur dann, wenn der Nutzer auf den „Speichern“-Button klickt. Der Nutzer soll die eingegebenen oder hochgeladenen Daten regelmäßig außerhalb der Anwendung sichern.

§ 5 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Testzeitraums ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Zweck des Tests ein.

(2) Weitere Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nicht. Dem Nutzer ist es insbesondere nicht gestattet, das Produkt zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen.

(3) Abgesehen von dem Nutzungsrecht zu Testzwecken bleibt der Anbieter alleiniger Inhaber aller Rechte an der Testversion.

§ 6 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer hat eine ordnungsgemäße Bedienung sicherzustellen, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf Zugangsdaten haben.

§ 7 Rückgabepflicht

Nach Ablauf der Testphase ist der Nutzer verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Zugangsdaten zu löschen. Auf Verlangen des Anbieters gibt der Nutzer über die Löschung eine schriftliche Erklärung.

§ 8 Kosten

Nutzer erhalten die Möglichkeit die Anwendung im Rahmen eines Demo bzw. Testzugangs für eine begrenzte Zeit kostenfrei zu testen. Um die Anwendung darüber hinaus vollumfänglich nutzen zu können muss ein Vertrag, der mit jedem Nutzer individuell vereinbart wird, geschlossen werden. Damit es zu einem Vertragsabschluss kommt können Nutzer, entweder über das vorhandene Anmeldeformular, oder die auf der Webseite angegebenen Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mailadresse) ihr Interesse an der Anwendung übermitteln. Der Anbieter wird sich mit Nutzer in Verbindung setzten.

§ 9 Systemintegrität und Störung der Internetseite www.esef-manager.eu

(1) Nutzer dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstigen schadhaften Programmcodes in Verbindung mit der Nutzung der Internetseite verwenden, die das Funktionieren der Internetseite stören könnten.

(2) Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können.

(3) Nutzer dürfen keine vom Anbieter generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Internetseite eingreifen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Anwendung jederzeit auf die vereinbarten Nutzungsbedingungen hin zu überprüfen und dem betreffenden Nutzer im Falle konkreter Anhalts- punkte die Zugangsberechtigung bis zur abschließenden Klärung der widerrechtlichen Nutzung zu entziehen. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Anbieter ausdrücklich vor.

§ 10 Haftung

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird mit Ausnahme für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind, ausgeschlossen. Unberührt vom Haftungsausschluss nach Satz 1 bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf (Kardinal- pflichten), wobei die Haftung auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Übertragung der Nutzungsverträge  

Der Anbieter ist berechtigt, die bestehenden Nutzungsverträge auf den folgenden Anbieter zu übertragen: fwsb GmbH, Hauptstr. 221, 65760 Eschborn. Der Anbieter wird die Nutzer im Falle einer Übertragung per E-Mail informieren.

§ 12 Änderung dieser AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern per E-Mail vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

§ 13 Vertragsabschluss zur vollumfänglichen Nutzung der Anwendung

Die vollumfängliche Nutzung der Anwendung zur Erstellung der XHTML-Datei, sowie für die Übermittlung der XHTML-Datei an den Bundesanzeiger, bzw. das deutsche OAM, ist nur nach vorherigem Vertragsabschluss sowie abgeschlossener Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung möglich. Mit dem Vertragsabschluss, sowie der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung kommt zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Anwendung zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass der E-Mail Empfang technisch möglich ist.

Vertragskonditionen, sowie das Preismodell werden mit den Nutzern individuell vereinbart und gesondert festgehalten. Nach Vertragsabschluss erhalten die Nutzer neue Zugangsdaten um den ESEF-Manager vollumfänglich nutzen zu können.

§ 14 Schlussbestimmungen  

(1) Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung des Textformerfordernisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(2) Alle in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB hiervon nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bedingungen entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Vertragsparteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.

Soweit Geschäftsbedingungen oder Informationen auf den Webseiten des Verlags in verschiedenen Sprachversionen zur Verfügung gestellt werden, gilt ausschließlich die jeweils deutsche Fassung, insbesondere bezüglich der Interpretation und Auslegung der verwendeten Formulierungen.

Andere Sprachversionen (Übersetzungen) sind als reine Serviceleistung des Verlags zu verstehen.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner des Anbieters um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Köln.

Stand: 27.02.2020

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